Baden-Württemberg
Kurzüberblick
Alle unsere Kursformate sind gleichermaßen geeignet. Mit zusätzlichem physiotherapeutischem Studium führt unsere Fortbildung regelmäßig zur Erlaubniserteilung nach Aktenlage. Auch in Kombination mit anderen umfassenden Fortbildung mit hohem Anteil Differentialdiagnostik ist das möglich. Ansonsten wird häufig eine mündlich-praktische Überprüfung verlangt – auch darauf bereiten wir dich effizient vor.
Begründung & Quellen anzeigen
Baden-Württemberg hat eine landesweite Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift (HP-VwV) und viele Landratsämter veröffentlichen dazu konkrete Infoblätter für die eingeschränkte Erlaubnis in Gesundheitsfachberufen. Standard ist eine mündlich-praktische Überprüfung (typisch ca. 30–45 Minuten). Ein Verzicht kommt in Betracht, wenn deine Unterlagen einen ausreichenden und nachvollziehbaren Kenntnisnachweis darstellen.
Mit physiotherapeutischem Studium plus unserer Fortbildung mit Abschlussprüfung wurde die Erlaubnis häufig nach Aktenlage erteilt. Die Chancen stehen hier sehr gut.
Ohne Studium solltest du realistisch eine mündlich-praktische Überprüfung einplanen. Eine Erlaubniserteilung nach Aktenlage ist in Einzelfällen trotzdem möglich, aber eher die Ausnahme. Lass dich davon nicht abschrecken – wir bereiten dich gezielt auf diese Überprüfung vor und die Rückmeldungen unserer Teilnehmenden sind durchweg positiv.
Für maximale Planungssicherheit lohnt sich eine kurze Vorab-E-Mail an das zuständige Amt (Studium ja/nein, kurzer Überblick zu Umfang und Abschlussprüfung unserer Fortbildung).
Zuständigkeit: Dezentral bei den Landratsämtern/Gesundheitsämtern (je nach Wohnsitz bzw. Niederlassungsabsicht).