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Heilpraktiker für Physiotherapie

Eigenverantwortlich, direkt und modern: Entdecke, wie die sektorale Heilpraktikererlaubnis Deine berufliche Zukunft als Physiotherapeut*in neu gestaltet.

Heilpraktiker für Physiotherapie - Moderne und eigenverantwortliche Behandlung

Was ist ein Heilpraktiker für Physiotherapie?

Eine fundierte Einordnung: Definition, Abgrenzung, rechtlicher Rahmen und eine kritische Auseinandersetzung.

Definition

Der Heilpraktiker, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie (oft auch als „sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie" oder kurz HP Physiotherapie bezeichnet) ist eine spezielle berufsrechtliche Zusatzqualifikation für staatlich anerkannte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Deutschland. Sie ermöglicht es, physiotherapeutische Heilbehandlungen eigenverantwortlich und ohne ärztliche Verordnung durchzuführen. Im Unterschied zur allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ist die sektorale Erlaubnis strikt auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkt.

Abgrenzung zu Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten

Ärztinnen und Ärzte dürfen auf Grundlage ihrer Approbation sämtliche Heilbehandlungen eigenverantwortlich durchführen und diagnostizieren.

Allgemeine Heilpraktiker dürfen, nach erfolgreich bestandener Heilpraktikerprüfung, eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden, und das in einem sehr weiten Feld, das alle Bereiche der Heilkunde einschließt, solange kein expliziter Arztvorbehalt besteht.

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten hingegen sind traditionell auf die Ausübung ihres Berufs im Rahmen ärztlicher Verordnung beschränkt. Sie behandeln Patientinnen und Patienten, dürfen dabei aber nicht eigenständig diagnostizieren oder ohne ärztliche Anweisung therapeutisch tätig werden.

Der Heilpraktiker für Physiotherapie schließt diese Lücke, denn diese Erlaubnis berechtigt zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde ausschließlich im Bereich der Physiotherapie. Die Berechtigung gilt also nur für Maßnahmen, die zum physiotherapeutischen Kompetenzbereich gehören. Die Einschränkung auf den Kompetenzbereich führt dazu, dass auch nur ein eingeschränkter Kenntnisnachweis gegenüber den Behörden erbracht werden muss und daher die Erlaubniserteilung in der Regel deutlich einfacher und schneller zu erlangen ist als die des allgemeinen Heilpraktikers.

Entstehung und rechtlicher Rahmen

Die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie wurde 2009 auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes eingeführt. Auslöser war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 19.08), das die Möglichkeit einer auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkten Erlaubnis bestätigte. Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Regelungen der Bundesländer. Für die Gesundheitsämter schuf das Urteil eine klare Rechtsgrundlage für die Erteilung einer auf Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis. Physiotherapeuten mit dieser Zusatzerlaubnis können seitdem eigenverantwortlich Heilbehandlungen anbieten, ohne auf eine ärztliche Verordnung angewiesen zu sein. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies einen direkteren Zugang zu physiotherapeutischen Leistungen.

Kritik & Diskussion

Typische Kritikpunkte: Seit der Einführung gibt es verschiedene Diskussionen. Kritisiert wird unter anderem, dass die Zusatzqualifikation zwar neue Freiheiten eröffnet, aber keine Ausweitung des eigentlichen physiotherapeutischen Handlungsspektrums bedeutet. Einige halten die Zugangsvoraussetzungen für zu niedrig oder bemängeln, dass die Prüfungsanforderungen nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Zudem wird diskutiert, ob die Möglichkeit, ohne ärztliche Verordnung zu behandeln, ein Risiko für die Patientensicherheit birgt, sofern keine ausreichende differentialdiagnostische Kompetenz vorhanden ist.

Eine echte Bereicherung für Physiotherapeuten: Trotz mancher Bedenken ist die sektorale Heilpraktikererlaubnis aus unserer Sicht eine große Bereicherung für die Profession. Aus dem abhängigen Berufsbild der Physiotherapeuten, wird durch diese kleine Zusatzerlaubnis ein vollkommen eigenständiges Berufsbild. Sie ermöglicht es, physiotherapeutische Kompetenzen eigenverantwortlich einzusetzen, den Beruf weiterzuentwickeln und Patientinnen und Patienten einen zeitgemäßen, direkten Zugang zur Physiotherapie zu bieten. Wer sich fundiert vorbereitet und seine fachlichen wie diagnostischen Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickelt, profitiert von mehr Autonomie, erweitertem Gestaltungsspielraum und neuen beruflichen Perspektiven.

Was bringt mir die sektorale Heilpraktikererlaubnis?

Die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten eröffnet neue Wege im Berufsalltag. Sie bietet die Möglichkeit, auf Grundlage der eigenen Ausbildung und Erfahrung deutlich eigenständiger zu arbeiten, mit spürbaren Vorteilen auf mehreren Ebenen:

1. Mehr Rechte

Mit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis darfst Du physiotherapeutische Behandlungen eigenverantwortlich und ohne ärztliche Verordnung durchführen. Damit bist Du nicht mehr an den Weg über eine ärztliche Diagnose und Verordnung gebunden, sondern kannst selbst entscheiden, wann, wie und in welchem Umfang physiotherapeutische Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Das stärkt Deine fachliche Rolle im Gesundheitssystem und ermöglicht eine direktere Patientenversorgung.

2. Mehr Freiheit

Du gewinnst die Freiheit, Deine berufliche Tätigkeit flexibler und individueller zu gestalten. Die sektorale Heilpraktikererlaubnis erlaubt es Dir, den Therapiebedarf und die Behandlungsfrequenz direkt mit Deinen Patientinnen und Patienten abzustimmen - ohne bürokratische Einschränkungen. Du kannst eigenständig über den Beginn, die Dauer und die Art der Therapie entscheiden und bist damit weniger abhängig von externen Vorgaben. Das ermöglicht eine passgenaue Versorgung und größere Zufriedenheit im therapeutischen Alltag.

3. Mehr Verantwortung

Mit den erweiterten Rechten geht auch eine deutlich größere Verantwortung einher. Du bist nicht mehr nur Ausführende*r ärztlicher Anweisungen, sondern trägst selbst die Verantwortung für die Einschätzung und Abgrenzung von Beschwerden. Es liegt nun in Deiner Hand zu erkennen, ob ein Patient physiotherapeutisch behandelt werden kann oder ob möglicherweise schwerwiegende Erkrankungen, Kontraindikationen oder andere Risiken vorliegen, die ärztlich abgeklärt werden müssen. Das ist erstmal eine Herausforderung, aber genau diese Verantwortung macht Deinen Beruf auch so spannend, abwechslungsreich und erfüllend.

4. Mehr Anerkennung

Mit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis wird Deine fachliche Kompetenz stärker sichtbar und gesellschaftlich gewürdigt. Patientinnen und Patienten nehmen Dich nicht mehr nur als Ausführender ärztlicher Vorgaben wahr, sondern als eigenständige Anlaufstelle im Gesundheitswesen. Dadurch wächst Dein professionelles Ansehen sowohl im direkten Patientenkontakt als auch im Austausch mit Kolleginnen, Kollegen und anderen Gesundheitsberufen. Diese Anerkennung stärkt Dein Selbstverständnis als Therapeutin und eröffnet Dir neue Möglichkeiten, Deine Expertise überzeugend zu präsentieren und Dein berufliches Profil klarer zu positionieren.

5. Mehr Einkommen

Die Möglichkeit, eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten zu behandeln und neue Zielgruppen zu erschließen, eröffnet Dir zusätzliche wirtschaftliche Chancen. Du kannst Leistungen direkt abrechnen, bist nicht an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gebunden und profitierst davon, dass heilkundliche physiotherapeutische Maßnahmen im Vergleich zu Prävention und Fitnesstraining umsatzsteuerbefreit sind. Durch den Direktzugang zu Patientinnen und Patienten entstehen neue Geschäftsfelder und Du kannst die eigene Praxis wirtschaftlich breiter und unabhängiger aufstellen.

6. Mehr Freude am Beruf

Die Kombination aus mehr Eigenständigkeit, Gestaltungsspielraum und Verantwortung führt bei vielen Therapeutinnen und Therapeuten zu einer spürbar höheren Berufszufriedenheit. Du hast die Möglichkeit, Deine Arbeit nach eigenen Vorstellungen zu organisieren, engere und vertrauensvollere Beziehungen zu Deinen Patientinnen und Patienten aufzubauen und die Wirksamkeit physiotherapeutischer Methoden unmittelbar zu erleben. Wer bereit ist, sich auf diese neuen Möglichkeiten einzulassen und sie aktiv zu gestalten, erlebt seinen Beruf oft als bereichernder und erfüllender.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du möchtest als Physiotherapeut*in mehr erreichen – für Dich, Deine Patientinnen und Patienten und Deinen Berufsstand? Die sektorale Heilpraktikererlaubnis gibt Dir das Werkzeug an die Hand, um eigenständiger, verantwortungsvoller und erfolgreicher zu arbeiten. Nutze die Chance, Deinen beruflichen Alltag selbst zu gestalten und neue Wege zu gehen.

Mit unserer Fortbildung bist Du optimal vorbereitet: Du erlangst nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern auch das nötige Wissen und die Sicherheit, um Deine neuen Freiheiten verantwortungsvoll und mit Freude auszufüllen.

FAQ

Häufige Fragen zum Berufsbild HP Physio

Klare Antworten zu Rechten, Abgrenzung, Abrechnung und typischen Missverständnissen.

Du darfst eigenständig im Bereich der Physiotherapie diagnostizieren und therapieren. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten außerhalb der Physiotherapie.

Als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie bist Du ein vollwertiger Erstkontakt-Therapeut für Deinen Fachbereich. Du darfst Patienten ohne Rezept annehmen, Diagnosen stellen und therapieren. Nicht erlaubt sind jedoch invasive Eingriffe (Spritzen), die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten oder die Behandlung von Krankheiten außerhalb des Bewegungsapparates (z. B. Infektionskrankheiten). Mehr Details unter Berufsbild HP Physio.

Der „große“ HP darf fast alle medizinischen Bereiche behandeln. Der sektorale HP (Physiotherapie) ist spezialisiert: Du darfst eigenständig diagnostizieren und therapieren, aber eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie.

Der Unterschied liegt im Umfang der Heilerlaubnis:

  • Großer Heilpraktiker: Umfassende Erlaubnis für fast alle medizinischen Bereiche. Die Ausbildung ist jedoch langwierig, teuer und prüfungsintensiv.
  • Sektoraler Heilpraktiker (Physiotherapie): Deine Erlaubnis ist auf Dein Fachgebiet beschränkt. Der entscheidende Vorteil: Du erhältst den Direktzugang (First Contact). Du darfst Patienten ohne ärztliches Rezept annehmen, Diagnosen stellen und Therapiepläne entwerfen, solange Du physiotherapeutische Mittel anwendest.

Fazit: Der sektorale HP ist für Physiotherapeuten der schnellste und effizienteste Weg in die therapeutische Unabhängigkeit.

Ja. Die Blankoverordnung ist weiterhin eine ärztliche Verordnung. Der sektorale Heilpraktiker ermöglicht Direktzugang im Privatbereich ohne vorherige ärztliche Verordnung.

Beides wird oft verwechselt, ist aber rechtlich und praktisch etwas völlig anderes:

  • Blankoverordnung: Es bleibt eine ärztliche Verordnung. Du bekommst mehr Spielraum bei Auswahl, Frequenz und Dauer der Heilmittel, aber der Patient war vorher beim Arzt und der Rahmen ist an die Verordnung gebunden. Aktuell ist die Blankoverordnung zudem nur für ausgewählte Indikationen eingeführt (z. B. Schulter).
  • Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie: Der Patient kann direkt zu Dir kommen (Privat/Selbstzahler). Du führst physiotherapeutische Diagnostik/Befunderhebung durch, stellst die Indikation und planst die Therapie eigenverantwortlich.

Wenn Du echten Direktzugang anbieten willst, führt am sektoralen Heilpraktiker praktisch kein Weg vorbei.

Nein: Die sektorale Erlaubnis ist auf Physiotherapie beschränkt. Osteopathie ist davon rechtlich nicht abgedeckt.

Die sektorale Heilpraktikererlaubnis umfasst die Heilkunde im Bereich der Physiotherapie. Osteopathie wird rechtlich nicht als Teil dieses Sektors eingeordnet und ist daher nicht durch den sektoralen HP Physiotherapie abgedeckt.

Dass einzelne manuelle Techniken sich ähneln, ändert nichts an der rechtlichen Einordnung. Entscheidend sind Leistungsbeschreibung, Indikation, Dokumentation und wie Du nach außen auftrittst.

Ja, im Privatbereich: Du kannst eine Privatverordnung bzw. einen Behandlungsplan für Physiotherapie erstellen. Das ist keine GKV-Verordnung.

Ja. Als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie kannst Du im Privatbereich nach eigener Untersuchung die Indikation stellen und eine Privatverordnung bzw. einen Behandlungsplan erstellen. Das ist keine Verordnung im GKV-System.

Diese Privatverordnung kann als Grundlage für eine Privatbehandlung dienen, entweder bei Dir selbst oder bei einer anderen Physiotherapie-Praxis, die Privatpatienten/Selbstzahler behandelt. Ob und in welchem Umfang PKV/Beihilfe erstattet, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Du stellst eine Privatrechnung direkt an den Patienten, basierend auf einem Behandlungsvertrag. Du bist an keine GKV-Sätze gebunden.

Du schließt vor der Behandlung einen Dienstvertrag mit dem Patienten ab. Die Höhe des Honorars ist frei verhandelbar. Wir empfehlen, sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zu orientieren (z. B. Ziffern 35.1 bis 35.6). Das erhöht die Chance, dass private Zusatzversicherungen die Kosten erstatten. Im Kurs erhältst Du Musterrechnungen und konkrete Tipps zur Preisgestaltung.

Gesetzliche Kasse (GKV): Nein. Private Kasse (PKV) & Beihilfe: Oft ja. Heilpraktiker-Zusatzversicherungen: Sehr oft ja.

Der sektorale HP ist eine reine Selbstzahler-Leistung (Privatleistung). Viele Patienten haben jedoch private Zusatzversicherungen, die Heilpraktiker-Leistungen abdecken. Diese übernehmen oft 80 bis 100 % der Kosten, sofern korrekt nach GebüH abgerechnet wird. Das macht Deine Leistung für eine breite Patientengruppe finanziell sehr attraktiv.

Ja! Deine reguläre Berufshaftpflicht für Physiotherapie deckt die eigenverantwortliche Tätigkeit als Heilpraktiker meist nicht ab.

Das ist ein kritischer Punkt. Sobald Du eigenständig diagnostizierst, ändert sich das Haftungsrisiko. Prüfe Deine Police: Oft lässt sich der Baustein „Sektoraler Heilpraktiker“ für einen geringen Aufpreis (ca. 50 bis 100 €/Jahr) integrieren. Ohne diesen Schutz haftest Du im Ernstfall mit Deinem Privatvermögen.

Meist nicht: Heilbehandlungen sind in der Regel umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 14 UStG). Reine Wellness- oder Entspannungsleistungen sind typischerweise umsatzsteuerpflichtig.

Für die Umsatzsteuer ist entscheidend, ob Deine Leistung eine Heilbehandlung ist (therapeutischer/medizinischer Zweck). Solche Leistungen sind typischerweise nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.

Der sektorale Heilpraktiker schafft die berufsrechtliche Grundlage, damit Du im Privatbereich eigenverantwortlich untersuchen, eine Indikation stellen und heilkundlich behandeln kannst. Leistungen ohne Heilbehandlungszweck (z. B. reine Wellness- oder Entspannungsangebote) sind dagegen regelmäßig umsatzsteuerpflichtig.

Ja. Du kannst Privatpatienten/Selbstzahler im Direktzugang annehmen und die Indikation sowie den Behandlungsplan eigenverantwortlich festlegen (Privatbereich).

Auch als Angestellter bringt Dir die Erlaubnis konkrete Vorteile:

  • Du kannst Privatpatienten und Selbstzahler ohne vorherige ärztliche Verordnung annehmen (Direktzugang im Privatbereich).
  • Du kannst die physiotherapeutische Befunderhebung durchführen, die Indikation stellen und den Behandlungsplan dokumentieren.
  • Du schaffst Dir eine rechtlich saubere Basis für eine nebenberufliche Selbstständigkeit (falls Du das möchtest).